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Artenschutzrechtliche Gebäudekontrollen

 Artenschutzrechtliche Gebäudekontrollen

  • Gesetzlich vorgeschriebene artenschutzrechtliche Überprüfung von Gebäuden im Zuge von Abriss-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
  • Ausführung der Leistung durch zertifizierte und erfahrene Sachverständige für Artenschutz
  • Bei Bedarf Einsatz von Höhenzugangstechnik
  • Einsatz moderner Technik wie Endoskope oder Fledermausdetektoren
  • Dokumentation und Beschreibung vorgefundener Habitatstrukturen
  • Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht inklusive Formulierung von Vermeidungs- und Ausgleichskonzepten, bzw. Handlungsempfehlungen

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