Im Rahmen dieser Wertermittlung werden die Prinzipien der Grundstückswertermittlung, sowie eine Rechtskonformität beachtet. Die Ausgangsdaten werden unter Berücksichtigung der Taxation und der gärtnerischen Praxis ermittelt.
Die Dokumentation erfolgt über einen nachvollziehbaren und plausiblen Bericht, unter Berücksichtigung der Aspekte des ideellen Wert und des tatsächlichen Geldwerts.
Dabei werden die einzelnen Berechnungstabellen der FLL – Richtlinie für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün, Baumschulpflanzen und Dauerkulturen; Teil A: Schutz- und Gestaltungsgrün berücksichtigt.