DIE BAUMEXPERTEN

Startseite » Baummanagement » Artenschutzrechtliche Überprüfung » ARÜ an Einzelbäumen und Baumbeständen

Artenschutzrechtliche Überprüfung (ARÜ) und Bewertung von Einzelbäumen und Baumbeständen

Wir sichten, erfassen und bewerten die Habitatbaumstrukturen Ihrer Bäume!

Artenschutzrechtliche Überprüfung (ARÜ) und Bewertung von Einzelbäumen und Baumbeständen

  • Ausführung der Leistung durch Sachkundige Personen sowie zertifizierte und erfahrene Sachverständige für Artenschutz
  • Bei Bedarf Einsatz von Höhenzugangstechnik
  • Bei Bedarf Einsatz moderner Technik wie Endoskope oder Fledermausdetektoren
  • Vollständig digitale Dokumentation der Baumdaten sowie der vorgefundenen Habitatstrukturen (z.B. Höhlungen, Nester) und deren Nutzung mithilfe der ARÜ.APP
  • Dokumentation und Bewertung der artenschutzrechtlichen Überprüfung in einem Bericht inklusive Formulierung von Vermeidungs- und Ausgleichskonzepten, bzw. Handlungsempfehlungen

Ablauf & Prüfstufen

VorprüfungHabitatpotentialanalyse

Bei der Vorprüfung wird bei einer reinen Sichtkontrolle vom Boden aus überprüft, ob der Baum Habitatstrukturen aufweist oder als potentieller Habitatbaum (z.B. aufgrund des Alters oder struktureller Ausprägung) einzuordnen ist. Darüber hinaus wird festgelegt, ob für weiterführende Untersuchungen Höhenzugangstechnik notwendig wäre. Die Vorprüfung kann zum Beispiel im Zuge der Baumkontrollen stattfinden.

Prüfstufe 1 – Erfassung und Überprüfung von Habitatstrukturen

Bei der Prüfstufe 1 werden von Sachkundigen für Artenschutz ggf. vorhandene Habitatstrukturen erfasst und hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz überprüft. In der Regel kommt dabei Höhenzugangstechnik zum Einsatz. Bei Bedarf werden Hilfsmittel wie Fernglas, Endoskop oder Taschenlampe verwendet. Nacheinander werden die einzelnen Baumteile auf das Vorkommen von Habitatstrukturen untersucht.

Festgestellte Habitatstrukturen werden in ihrer Lage, Ausrichtung, Größe, Wertigkeit und Art erfasst und beschrieben und auf eine aktuelle Nutzung überprüft. Anschließend wird bewertet, ob es einen Konflikt mit den geplanten Maßnahmen gibt. Auf dieser Grundlage wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Prüfstufe 2Eingehende Überprüfung und gutachterliche Bewertung

Prüfstufe 2 ist erforderlich, wenn in der Prüfstufe 1 eine aktuelle Nutzung, ein konkreter Nutzungsverdacht oder eine nicht abschließend feststellbare Nutzung von Habitatstrukturen durch geschützte Arten festgestellt wurde. Sie wird auch angewendet, wenn potentielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten betroffen sind, die zum Zeitpunkt der Untersuchung keine aktuelle Nutzung aufweisen.

In Prüfstufe 2 erfolgt durch Sachverständige für Artenschutz in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde eine eingehende Überprüfung und gutachterliche Bewertung der Situation am Baum, ggf. mit weiterführenden Untersuchungen. Auf dieser Grundlage werden unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit artenschutzrechtliche Belange geprüft und abgewogen, Maßnahmenempfehlungen festgelegt und – falls erforderlich – Ausnahmen nach § 45 BNatSchG geprüft. Darüber hinaus können in Abstimmung mit der Behörde erforderliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden.

Unser Angebot

Baumverwaltung und
- Unterhaltung

Baumkontrolle

Baumgutachten

DENDROLOGISCHE BAUBEGLEITUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG

TECHNIK

IHR ANSPRECHPARTNER

Nicolas Trappehl