Bei einem nicht verkehrssicheren Habitatbaum können folgende Maßnahmen durchgeführt werden, um den Baum als Ganzes oder die Habitatstruktur(en) zu erhalten bzw. den aktuellen Wildtierbesatz zu schützen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit des Baumes zu gewährleisten:
- Zeitliche Verschiebung der Maßnahme
- Absperren des Baum-/ Gefahrenbereichs
- Provisorische Sicherungsmaßnahmen
- Einkürzen von Kronenteilen
- Einbau einer Kronensicherung
- Kroneneinkürzung
- Sicherung an Nachbarbäumen
- Sicherung mit Erdankern
- Sicherung von abgenommenen Baumteilen mit Habitatstrukturen
(Nach: DIETZ, DUJESIEFKEN, KOWOL, REUTHER, RIECHE, WURST (2019): Artenschutz und Baumpflege)
In der Baumpflege ist das Thema Artenschutz inzwischen fest etabliert.
Alle artenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen am Baum werden durch uns, ggf. in Zusammenarbeit mit Behörden, begleitet und koordiniert. Zu unserem Aufgabenschwerpunkt gehört die Untersuchung und fachliche Bewertung von Habitatbäumen.
Für unsere Kunden und Baumeigentümer erarbeiten wir Konzepte zur Vereinbarkeit von Verkehrssicherungspflicht und Natur- und Artenschutz.