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Hinweisgeberschutz bei der Grüner Zweig GmbH

Die folgende Regelung dient der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und soll sicherstellen, dass berechtigte Personen sicher und vertraulich Hinweise zu möglichen Verstößen abgeben können.

Gemeldet werden können Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht sowie Verstöße gegen interne Richtlinien.
Die interne Meldestelle dokumentiert eingehende Meldungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und prüft diese auf ihre Stichhaltigkeit.
Nach Eingang einer Meldung bestätigt die interne Meldestelle den Eingang gegenüber der hinweisgebenden Person und bearbeitet diesen Vorgang schnellstmöglich.

Meldungen können per E-Mail an hinweisgeber@gruener-zweig.de abgegeben werden.

Die interne Meldestelle handelt mit größter Sorgfalt, sodass Sie mögliche Verstöße sicher melden können!